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Betriebliche Altersversorgung

Eine betriebliche Altersversorgung (bAV) liegt vor, wenn Sie als Arbeitgeber/in Ihrer/m Arbeitnehmer/in aus Anlass eines Arbeitsverhältnisses Versorgungsleistungen bei Alter, Invalidität und/oder Tod zusagen.

Für Sie als Arbeitgeber/in könnte es interessant sein, diese Lösung z.B. anstelle einer Lohnerhöhung Ihrer/m Arbeitnehmer/in zuzusagen.

Wenden Sie sich an uns. Wir bieten Ihnen eine individuelle Beratung und verschiedene Lösungsansätze.

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